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2007/3 Überlieferungsbildung – Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortung für Transparenz

Überlieferungsbildung – revisted

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(Selbst-)kritische Diskussionsanstösse zur Einleitung

Denkgruppe Koordination Überlieferungsbildung

Der VSA-AAS hat eine Denkgruppe Koordination Überlieferungsbildung eingesetzt, um zu prüfen, wie er heute die unsere Zeit «prägenden Einflüsse langfristig dokumentieren» könnte, wozu zwar «seit alters die Dokumentation staatlichen Handelns – zur Rechtssicherung einerseits, andererseits und später zusätzlich zur demokratischen Rechenschaftsablegung – gehören». Nach Meinung des Mandatgebers sind aber seit langem «Staaten nicht mehr die einzigen, häufig nicht einmal mehr die wichtigsten Einflussfaktoren, welche Gesellschaft, Wirtschaft oder Kultur prägen». Die Denkgruppe hat deshalb die Tragweite dieser Problemstellung auszuloten und Lösungsansätze zu skizzieren und evaluieren.

Diese Denkgruppe, für die sich rasch viele interessierte Kolleginnen und Kollegen fanden, hat bis jetzt drei Sitzungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Arbeit sind noch sehr vorläufig und lassen sich nicht einfach zusammenfassen. Es hat sich aber rasch gezeigt, dass der Diskussionsbedarf grösser ist, als anfänglich angenommen. Die Diskussionen wurden durch ein breites Spektrum an Vorstellungen geprägt. Eine einheitliche Haltung hat sich am ehesten noch abgezeichnet in Bezug auf ein Unbehagen gegenüber der gegenwärtigen Situation, schon deutlich weniger aber bezüglich möglicher LösungenFür das Mandat siehe www.vsa-aas.org/uploads/media/Mandat_DG_Ueberlieferung.pdf, die Liste der mitwirkenden Archivarinnen und Archivare ist im Jahresbericht 2006 publiziert (S. 21), www.vsa-aas.org/uploads/media/rapport_2006_01.pdf, die Protokolle der Denkgruppe finden sich unter www.vsa-aas.org/Projekt_UEberl.....

In dieser Situation macht es Sinn, das Mandat zu überdenken und dessen implizite Annahmen auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Es ist ja nie auszuschliessen, dass einige Annahmen eher in die Kategorie der Vorurteile, als der wirklich empirisch fundierten Befunde oder logisch kohärenten Ideen gehören. Die Begriffe Koordination und Überlieferungsbildung verknüpfen möglicherweise unterschiedliche Probleme, welche weder mit einer noch mit gleichen Massnahmen gelöst werden können.

Trotz allem oder gerade deshalb: Eine Diskussion tut Not. Mit dieser arbido-Nummer soll eine erste Serie von Beiträgen Fragen um eine erweiterte Überlieferungsbildung von unterschiedlichen Seiten beleuchten. Diese sind als Input und Anregung zur Diskussion für die Arbeitstagung 2008 gedacht. Dabei geht es nicht nur darum, die verschiedenen Standpunkte in der Schweiz zu dokumentieren. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt uns, wie andernorts mit vergleichbaren Fragen und Herausforderungen unter den gegenwärtigen Arbeitsbedingungen umgegangen wird.

Wozu archivieren?

Ich möchte zur Einleitung einige Überlegungen aus meiner persönlichen Perspektive und im Lichte der Erfahrungen aus der Denkgruppenarbeit vorstellen. Dazu scheint es mir unerlässlich, als Ausgangspunkt festzuhalten, wozu Archivierung dienen soll. In Anlehnung an Bruno Delmas lässt sich folgendes knapp zusammengefassen: Archivierung ist eine Voraussetzung für das Funktionieren einer Gesellschaft. Sie erfüllt Beweis-, Gedächtnis-, Verständnis- und Identitätsfunktionen, d.h. es gibt einen juristischen, einen organisatorischen, einen wissenschaftlichen und einen sozialen Nutzen. Die Beweisfunktion schafft die Voraussetzung, Rechte wahrzunehmen und zu verteidigen; die Erinnerungsfunktion ist die Basis aller Erfahrung und eines Bewusstseins seiner eigenen Herkunft; die Wissensfunktion nutzt die Archive als Quelle für verschiedenste historische Erkenntnisse und die Identitätsfunktion stützt sich u. a. auf die Archive als Quelle der Geschichte(n) für gemeinsame Erinnerungen, welche sozialen Zusammenhalt ermöglichenDiese Überlegungen folgen Bruno Delmas, La société sans mémoire. Propos dissidents sur la politique des archives en France, Paris 2006, speziell S. 13–45: Les Archives, ça sert à quoi?.

Diese vierfache Funktion der Archivierung ist das Ergebnis einer historischen Entwicklung. Das gleiche gilt für die schweizerische Archivlandschaft: Ein Bundesarchiv, sechsundzwanzig Kantonsarchive und zahlreiche – aber bei weitem nicht an die dreitausend – Gemeindearchive, ausserdem Kirchenarchive, Universitätsarchive, ein Sozialarchiv, ein Wirtschaftsarchiv, ein Archiv für Zeitgeschichte, eine unbekannte Zahl Unternehmensarchive, Archive von Verbänden, Parteien, Bewegungen, Nicht-Regierungsorganisationen ... – alles als selbständige öffentliche, öffentlich finanzierte oder private, grosse arbeitsteilig organisierte oder kleine Ein-Personen-Institutionen, aktiv oder passiv, mit beschränkten oder sehr beschränkten Mitteln.

Die Archivlandschaft der Schweiz präsentiert sich äusserst vielfältig, was auch als Zersplitterung wahrgenommen werden kann. Die bisherigen Überlieferungen sind reichhaltig, aber kaum aufeinander abgestimmtBarbara Roth-Lochner, Rodolfo Huber, Les Archives en Suisse, in: Gilbert Coutaz et.al. (Hg), Archivpraxis in der Schweiz – Pratiques archivistiques en Suisse, Baden 2007, S. 29– 45 mit vielen weiterführenden Literaturnachweisen. Dies., Johanna Gisler, Accroissements et collecte: les archives sur le «marché» patrimonial, a.a.O. S. 303–318.. Auch diese Archivlandschaft ist das Ergebnis der historischen Entwicklung.

Staat und Archive: Tradition sowie ...

Insofern staatliche Archive das Rückgrat der Archivlandschaft bilden, soll zuerst einmal die Entwicklung des Staates und seiner Archive dargestellt werden: Archive haben bis heute ihre Funktion und Form entsprechend der Entwicklung des Staates vom frühneuzeitlichen Polizei- über den Rechts- zum heutigen Sozial- oder Wohlfahrtsstaat immer wieder verändert. Der Staat hat in dieser Zeit das Monopol legitimer Gewaltausübung erlangt, die Gewährleistung einer einheitlichen Rechtssetzung, -umsetzung und -durchsetzung übernommen und ist heute wesentlich verantwortlich nicht nur für die Bekämpfung physischer, sondern auch struktureller Gewalt (z.B. wirtschaftliche Prekarität, Umweltschäden), sondern auch und für eine weitgehende Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger (Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Ausbildung etc.)Wir folgen hier wesentlich Stephan Leibfried, Michael Zürn (Hg), Transformationen des Staates, Frankfurt/M 2006, welche bereits vorliegende Ergebnisse des Sonderforschungsbereichs Staatlichkeit im Wandel zusammenfassen..

Während dieser Zeit erfüll(t)en Archive unterschiedliche Funktionen: Stand am Anfang die Frage der Sicherung eigener Rechtstitel und Versuche zur Monopolisierung des Wissens über die Rechtslage (Herrschaftswissen), so kam mit dem Rechtsstaat die Notwendigkeit, materielle und prozedurale Rechtmässigkeit von Interventionen nachweisen zu können (Gesetzmässigkeit, Willkürverbot, Parteienrechte). Dies schuf Sicherheit und ermöglichte Kalkulierbarkeit, wesentliche Voraussetzungen auch für die freie MarktwirtschaftRechtssicherheit kann als «das gewährleistete Vertrauen in das Bestehen des Rechts und in seine unparteiische und gerechte Handhabung» gelten. Franz Scholz, Die Rechtssicherheit, Berlin 1955, S. 3, zitiert nach Franz-Xaver Kaufmann, Einführung: Diskurse über Staatsaufgaben, in: Dieter Grimm (Hg), Staatsaufgaben, Frankfurt/M 1999, S. 23. Dieser Anspruch bezog sich selbstverständlich auch auf die zunehmende Zahl wohlfahrtsstaatlicher Einzelakte.. Mit der Demokratisierung wurde der Anspruch auf Gewährleistung einer solchen überprüfbaren Rechtmässigkeit vom letztlich beschränkten verfahrensrechtlichen (Parteien-) Anspruch auf eine grundsätzliche Überprüfung der guten Regierungsführung durch alle Interessierten ausgeweitet.

Am Schluss dieser historischen Entwicklung steht im modernen demokratischen Rechts- und Interventionsstaat, wie er für die Zeit nach 1945, dem sogenannt «goldenen Zeitalter der Moderne» (E. J. Hobsbawm), selbstverständlich war, das öffentliche Archiv, welches staatliches Handeln in seinen wesentlichen Zügen zumindest repräsentativ dokumentiert und nachvollziehbar macht und zu dem der Zugang für alle in Form eines Rechtsanspruchs gesichert istVgl. dazu das Bundesgesetz über die Archivierung von 1998 (BGA, SR 151.1), welches explizit das vorher geltende Wissenschaftsprivileg abgeschafft und den Rechtsanspruch auf freien und unentgeltlichen Zugang zum Archivgut des Bundes innerhalb der Schutzfristen definiert (Art. 9–12) und in der dazu gehörenden Verordnung auch dessen materiellen Umfang bestimmt hat.. Überprüfbare Rechtmässigkeit schafft Legitimation und allgemeines Vertrauen in den Staat, der oft dem Bürger als «gleichzeitig treuester Freund und furchtbarster Feind»Stephan Leibfried, Michael Zürn wie Fussnote 4, S. 23. Zu den demokratischen Defiziten gerade im Bereich der Bewertung und Überlieferungsbildung vgl. Jacques Derrida, Dem Archiv verschrieben. Eine Freudsche Impression, Berlin 1997, S. 14f.erscheint. Vertrauen ist auch Vorausset- zung für eine funktionierende Marktwirtschaft. Vertrauen setzt einen Willen zur Wahrheit voraus, welcher sich offensichtlich selbst ökonomisch und politisch auszuzahlen scheintEs gibt interessante wissenschaftliche Ansätze, welche zeigen, unter welchen Bedingungen sich Lügen für Akteure lohnt und wie die Anreize zum Lügen verringert werden können, bzw. wie in deliberativen Modellen Wahrheit und Wahrhaftigkeit einen grösseren, eigenständigen Stellenwert haben, wenn es um die Kraft der Argumente und die freie Entwicklung eigener Meinungen geht. In solche Überlegungen lässt sich auch die Funktion der Archivierung integrieren. Vgl. dazu die Sammelrezension von Jürg Steiner, Lüge und Wahrhaftigkeit. Politikwissenschaftliche Modelle und empirische Anwendung, NZZ 20. Juli 2007, S. B5.. Den Beitrag der Archive zur Vertrauensbildung und Legitimation zu gering zu schätzen, die dafür notwendigen Leistungen gar einsparen zu wollen, könnte ungeahnte und auch ungewollte Wirkungen habenBei allen historischen Darstellungen der Geschichte der Staatsgewalt und Analysen der Transformation des Staates taucht immer wieder eine Überlegung auf: «Allerdings könnte es sein, dass die ‹Global Players›, die meinen, den Staat als Garanten ihrer Geschäfte nicht mehr nötig zu haben, erst merken, dass dies ein Irrtum war, wenn es zu spät ist und sie ihn bereits zerstört haben.» Ein zerstörter Staat kann weder Marktmechanismen gewährleisten, noch infrastrukturelle Leistungen erbringen, noch die Auswüchse des Marktes korrigieren. Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1999, S. 522. Ähnlich auch Stephan Leibfried (wie Fussnote 4) und dazu die Rezension «Untertanenfabrik? Ach wo! Ohne starken Staat gibt es weder Demokratie noch Marktwirtschaft», in: Die Zeit 16. Mai 2007, S. 12..

... Veränderungen und Herausforderungen

Der «Einfluss [des Staates] auf die Lebensverläufe seiner Einwohnerschaft ist nach wie vor umfassender und durchschlagender als der jeder anderen sozialen Organisation» – aber er ist nicht mehr der einzige namhafte EinflussStephan Leibfried, Michael Zürn wie Fussnote 4, S. 11.. Stimmt diese Einschätzung, so bleibt staatliche Überlieferung zentral, aber ebenfalls nicht mehr die einzig wesentliche. Dies erscheint insofern folgerichtig, als gerade in der Schweiz viele staatliche Aufgaben seit langem von nicht-staatlichen Organisationen wahrgenommen werden, d.h. die Verschränkung des staatlichen Bereichs mit dem privatrechtlich organisierten eng ist. Die systemische Abgrenzung des staatlichen Bereichs wird entsprechend unterschiedlich verstanden. Zumindest der Bundesstaat hat dieser Erkenntnis in seinem neuen Archivierungsgesetz Rechnung getragen und die Archivierungspflicht auf einen Teil des nicht-staatlichen Bereichs ausgedehnt, weil sonst nicht einmal mehr sein eigenes, allerdings delegiertes Handeln nachvollziehbar wäreDem trägt das neue Bundesgesetz über die Archivierung in Art. 1 Abs. 1 lit. h Rechnung: «Dieses Gesetz regelt die Archivierung von Unterlagen [...] weiterer Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, soweit sie ihnen übertragene Vollzugsaufgaben des Bundes erfüllen, mit Ausnahme der Kantone». Vgl. auch den Bericht des Bundesrates zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht) vom 13. September 2006..

Diese Unschärfe in der Abgrenzung des Staatlichen wird durch Entwicklungen seit dem späten 20. Jahrhundert weiter verschärft: Stichworte sind dazu Globalisierung und wachsende Komplexität, d. h. einerseits das Auseinanderfallen des Handlungsraumes verschiedenster Akteure und des staatlichen Regelungsraumes, andererseits die abnehmende sachliche Problemlösungskapazität des Staates, welcher ohne Beizug privater oder zivilgesellschaftlicher Akteure Lebenswelt nicht mehr erfolgreich gestalten kannDer Begriff der Zivilgesellschaft ist etwas schwammig, vgl. dazu als interessante Einführung und teilweise Klärung: Jürgen Schmidt, Zivilgesellschaft. Bürgerschaftliches Engagement von der Antike bis zur Gegenwart (Texte und Kommentare), Rowohlts Enzyklopädie, Reinbek bei Hamburg 2007. «Politik besteht längst nicht mehr im Durchsetzen von Vorstellungen der Inhaber der Staatsgewalt, sondern im Aushandeln mit gesellschaftlichen Organisationen, die auf diese Weise ein Mitspracherecht für grosse Teile des Staatshaushaltes besitzen.» Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1999, S. 518.. Daraus ergeben sich die vom VSA anvisierte Erweiterung der archivischen Überlieferung sowie der reklamierte Koordinationsbedarf in der Überlieferungsbildung.

Wie archivieren?

Staatliche Überlieferung ist und bleibt für den demokratischen Rechtsstaat zentral und unverzichtbar, weil ein demokratischer Rechtsstaat gegenüber dem Souverän und allen Rechtsunterworfenen immer rechenschaftspflichtig ist und -fähig sein muss. Mit Blick auf die vierfache Funktion der Archivierung ist es notwendig, die archivische Überlieferung über ihren herkömmlichen Kern staatlicher Überlieferung hinaus auszudehnen, denn es ist legitim, nicht nur vom Staat eine öffentliche Rechenschaftspflicht einzufordern, sondern von allen Entscheidungsträgern, deren Entscheidungen auch in sozialer, räumlicher oder zeitlicher Perspektive weit reichende Folgen haben, für welche also konkrete Entscheidungsträger Verantwortung zu übernehmen haben1.

Grundsätzlich ist dem Mandat der Denkgruppe zuzustimmen, wenn dort festgehalten wird, dass eine archivische Überlieferung mehr als nur die staatlichen Handlungen dokumentierend erfassen und nachvollziehbar spiegeln sollte. Hier stellen sich verschiedene weiterführende Fragen, wie beispielsweise: Wie viel Überlieferung braucht es heute (Umfang)? Wie sollen diese Überlieferungen gebildet werden, d. h. nach welchen Kriterien soll die Archivwürdigkeit bestimmt werden (Bewertung)? Wem soll diese erweiterte Überlieferung nützen und wer soll für diese verantwortlich sein (Verantwortung)?

Hat der Staat bzw. haben die staatlichen Archive hier eine besondere Aufgabe wahrzunehmen? Was ist die Rolle des VSA? Die Denkgruppe sollte zu deren Klärung beitragen.

Der Umfang einer zusätzlichen nicht-staatlichen Überlieferung kennt grundsätzlich keine «natürlichen» Grenzen. Neben der Wirtschaft (Unternehmen und Verbände) können auch politische, soziale und kirchliche Organisationen (Parteien, Gewerkschaften, Frauenverbände etc.), Nicht-Regierungsorganisationen und Medien, Standes- und Berufsorganisationen, staatsbürgerliche, militärische, wissenschaftliche, kulturelle Vereinigungen, Organisationen für die Jugend, das Alter, für Gesundheit, Sport oder Geselligkeit u.v.m. sowie auch individuelle Personen in entscheidender Funktion als potentielle Verantwortungsträger mit ihren Unterlagen darin inbegriffen werden. Die bisherige Überlieferungsbildung in diesen Bereichen ist sehr unterschiedlich, denn gerade kirchliche Institutionen verfügen ähnlich wie der Staat z. T. über sehr weit zurückreichende und professionelle Archive, umgekehrt ist eine nachhaltige Überlieferungsbildung gerade bei politischen oder sozialen Bewegungen, oft aber auch bei Einzelpersonen kaum möglich, wie Urs Kälin in seinem Beitrag in diesem Heft ausführt.

Besonderes Interesse geniesst diesbezüglich sicher die Überlieferungsbildung in der Wirtschaft. «Unternehmen prägen nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch den Alltag der meisten Menschen. Ihre Archive enthalten daher Informationen, die für das Verständnis der Wirtschafts- und Sozialgeschichte und damit unserer Kultur im Allgemeinen wesentlich sind.»Margrit Müller, Einleitung: Unternehmensarchive als Kulturgüter, in: Unternehmensarchive – ein Kulturgut? Beiträge zur Arbeitstagung Unternehmensarchive und Unternehmensgeschichte, hg. vom Schweizerischen Wirtschaftsarchiv und vom VSA, Baden 2006, S. 9–14, S. 7.Auch der Internationale Archivrat hat sich in Resolutionen mehrmals geäussert und speziell die grossen, international tätigen Unternehmungen aufgerufen, hier aktiver zu werden und eine Archivierung als vertrauensbildende Massnahme zu verstehen und soziale Verpflichtung wahrzunehmenVgl. die Resolutionen des Internationalen Archivrats: XXXVIIIème Conférence internationale de la Table ronde des Archives (CITRA), Abou Dhabi, Emirats arabes unis, 27 novembre – 1er décembre 2005. Résolutions: 2. Résolutions concernant la bonne gouvernance et le développement; 3. Résolution concernant la responsabilité sociale des entreprises..

Auch wenn es keine gesetzlichen Pflichten für die langfristige Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gibt, nehmen in der Schweiz namentlich international tätige und verschiedensten Rechenschaftspflichten unterworfene Unternehmungen diese Aufgabe ernst und führen professionelle Archive. Diese dienen sowohl der Geschäftsführung (corporate governance, interne Rechenschaftspflichten und Aufsichtsregeln), der Rechtswahrung (Patente, andere Rechtsansprüche) wie auch der Schadensabwehr, der Risikominimierung (Haftungsfragen, Rufschädigung) oder der eigenen Legitimierung (social responsibility, corporate citizenship).

Es gibt also gute geschäftliche Gründe, «Unterlagen über vergangene Ereignisse und Entwicklungen weit über das gesetzliche Erfordernis hinaus aufzubewahren»Margrit Müller wie Fussnote 14, S. 9; in eine gleiche Richtung eines neuen Verantwortlichkeitsgefühls deuten auch die sich häufenden Hinweise und Bemühungen, auch in privaten Unternehmungen ein sorgfältiges Records oder Information Management einzuführen, welches den gegenwärtigen compliance-Anforderungen genügen kann, vgl. dazu Jacques Beglinger et.al., Records Management. Leitfaden zur Compliance bei der Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten in Wirtschaft und Verwaltung mit Checklisten, Mustern und Vorlagen, Zollikon 2004, Lukas Fässler, Records Management. Sorgfaltspflicht für Führungskräfte, Rheinfelden 2006.und in der Geschichtsschreibung zeigt beispielsweise die Auswertung solcher Archive im Rahmen der Forschungsarbeiten der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg, dass dank «in den Unternehmensarchiven aufbewahrten Aktenbestände[n] [...] fundierte, das heisst auf Quellen abgestützte Einsichten über Vorgänge, die sonst Gegenstand von Vermutungen und Spekulationen geblieben wären», gewonnen werden konnten2.

Bei einer Erweiterung der Überlieferungsbildung wird immer die Frage der Bewertung, die Entscheidung über die Archivwürdigkeit, eine zentrale Rolle spielen. Erstes Kriterium für diese Auswahl muss auch bei nicht-staatlicher Überlieferung der Evidenzwert sein, allenfalls ergänzt um den Informationswert, in seltensten Fällen einmal auch um den Gefühlswert3Schellenberg, Die Bewertung modernen Verwaltungsschriftgutes (übersetzt und herausgegeben von Angelika Menne-Haritz), Marburg 1999 (Original 1956): Zum Evidenzwert S. 31ff, zum Informationswert S. 58ff; im Rahmen der Überlegungen zum Informationswert nennt Schellenberg am Rande auch den «Gefühlswert», bei dessen Anwendung allerdings «auf die Verhältnismässigkeit [zu] achten» sei (S. 66).. Die Bewertung beantwortet nicht nur die Frage, was überliefert werden, sondern auch für wen die Überlieferung nützlich sein soll, für den Staat (einen Akteur) oder für die Gesellschaft als Ganzes.

Eine erweiterte Überlieferungsbildung stellt hier kaum neue theoretische Herausforderungen. Sie könnte allerdings gewisse praktische Schwächen deutlicher machen: Bereits bei der staatlichen Überlieferungsbildung durch Bewertung fehlt es ja etwas am Willen zur Kooperation und zur öffentlichen Diskussion konkreter Bewertungsentscheide oder -strategien«Die Zurückhaltung innerhalb der schweizerischen Archivlandschaft war erstaunlich gross [...], der Eindruck bleibt, dass man sich nicht sehr gern zu diesem Thema äussert», das war der Befund nach der etwas zähflüssigen Suche nach Autorinnen und Autoren für Beiträge zur SZG-Nummer 4/2001, Überlieferungsbildung und Bewertung, Einleitung, S. 416.. Dabei bietet sich der föderalistische Aufbau des Archivwesens geradezu an für kooperative Bewertung, zumindest bei den Unterlagen zum Vollzug der Bundesaufgaben, welche generisch für alle Kantone einheitlich oder komplementär bewertet werden könnten, so wie innerhalb vieler Kantone einheitliche Bewertungsraster für die Gemeindeunterlagen bestehen. Solche Zusammenarbeit ist aber auch Voraussetzung für eine transparente Überlieferungsbildung. Soll die Überlieferungsbildung im skizzierten Sinne erweitert werden, dann ist viel mehr Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den verschiedenen Handlungs- und Archivbereichen notwendig. 

Wer trägt die Verantwortung für die Archivierung in einem erweiterten Bereich? Das hängt wohl von der Motivation zur Archivierung ab. Wir sind überzeugt, dass Eigeninteresse und Eigennutz langfristig die einzige nachhaltige Triebfeder sein können. Akteure, Verantwortungsträger, müssen überzeugt sein, dass sie dank Archivierung einen (materiellen oder immateriellen) Vorteil haben. Eine von aussen auferlegte Pflicht liesse sich im nicht-staatlichen Bereich kaum durchsetzen oder erst sehr spät, so wie auch das Interesse an der Archivierung sich oft gegenläufig zur abnehmenden politischen und gesellschaftlichen Relevanz entwickelt, wie etwa das Beispiel des Agrarsektors zeigt.

Für eine gelungene Erweiterung der Überlieferungsbildung ist es folglich auch egal, ob Archive nicht-staatlicher Verantwortungsträger in staatlichen Archiven deponiert oder als eigenständige Institutionen, Organisationen oder Abteilungen in Unternehmungen geführt werdenVgl. zur Standortfrage beispielsweise James M. O’Toole, Foreword, in: ders. (Hg), The Records of American Business, Chicago 1997, S. vii–xvii.. Eine interne Lösung drückt klar aus, dass das Archiv für die Unternehmung direkt nützlich ist – für mich ist diesbezüglich immer noch das imposanteste Beispiel das Firmenarchiv von Saint-Gobin, das als selbständiges Profitcenter funktioniert –, eine Auslagerung dagegen zeigt eine grössere Nähe zur Forschung und Auswertung.

Damit ist ein weiterer Punkt angesprochen: «Verbreitet ist die Auffassung, das Unternehmensarchiv gehöre dem Unternehmen, es handle sich dabei um ein privates Gut, und die Geschäftsleitung könne damit machen, was sie will.»4Das gilt nicht nur für Wirtschaftsarchive. Das suggeriert auch der Terminus Privatarchiv. «Privat» drückt aber eigentlich nur eine Provenienz – nicht-staatliche Herkunft – und ein Eigentumsverhältnis aus. Es ist aber durchaus so, dass auch an solchem privaten Archivgut ein öffentliches Interesse besteht, wie es gerade im juristischen Bereich durch Rechtsansprüche von Betroffenen zum Ausdruck kommt5schaft, die Pharmaindustrie, die Agrarindustrie etc. Vgl. dazu z.B. Gavan McCarthy, Ian Upshall, Radioactive Waste Information: Meeting our Obligations To Future Generations With Regard To The Safety Of Waste Disposal Facilities, Paris 2006 (ICA Study 18).. Hier gilt es klar für einen öffentlichen Zugang zu nicht-staatlichem Archivgut einzutreten. Diese Forderung nach öffentlichem Zugang schliesst allerdings Einschränkungen zum Schutz legitimer Interessen der Informationseigner nie ausDas bedeutet in keiner Weise, dass die normativen Zugangsregelungen vereinheitlicht werden müssten. Wichtig ist, dass Zugang innerhalb klar definierter Regeln beansprucht werden kann. Für private Archiveigner kann das, selbst bei einer Archivierung in einem öffentlichen Archiv, vertraglich frei geregelt werden; aber hier gilt, dass eine treuhänderische Archivierung ohne Möglichkeit, das Archivgut zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, keinen Sinn macht.. Es geht hier vielmehr um die Frage des demokratisch vertretbaren Masses der Wahrung legitimen Schutzes von Informationen, wie das durch das Öffentlichkeitsprinzip für Staat und Verwaltung neu definiert worden ist und die Immunisierung der Verwaltung gegen Kontrolle aufhebtVgl. die Bemerkungen dazu von Wolfgang Reinhard, Unsere Lügengesellschaft. (Warum wir nicht bei der Wahrheit bleiben), Hamburg 2006..

Hat der Staat eine Verantwortung über die Gewährleistung seiner eigenen Überlieferungsbildung hinaus? Sicher nicht automatisch. Rechenschaftsablage und pragmatische Nutzung der Archive als Führungsinstrumente sprechen dafür, Archivierung als integralen Bestandteil umfassender Verantwortlichkeit der Handelnden zu verstehen. Grundsätzlich ist ein staatliches Engagement durchaus denkbar und in zahllosen Fällen bereits Realität.

Es wird immer wieder festgestellt, dass selbst die «Zukunft der meisten Unternehmensarchive [...] prekär»6und vieles schon verloren wäre, hätten nicht öffentliche Archive trotz knapper Ressourcen und fehlendem gesetzlichem Auftrag sich an der Überlieferungssicherung beteiligt. Dies zeigt sich in so gegensätzlichen Bereichen wie bei der Agrarpolitik und den Frauenbewegungen, wie Peter Moser in diesem Heft überzeugend nachweist. Ein entsprechendes aktives Engagement des Staates liesse sich etwa in Anknüpfung an Überlegungen zur Weiterentwicklung der Risiko- oder Daseinsvorsorge, etwa im Sinne einer Ignoranzbekämpfung begründen7sorge als Staatsaufgabe. Die epistemologischen Voraussetzungen von Sicherheit oder Helmut Willke, Die Steuerungsfunktion des Staates aus systemtheoretischer Sicht. Schritte zur Legitimierung einer wissensbasierten Infrastruktur, beide in Dieter Grimm, wie Fussnote 5, S. 523–551 bzw. 685–711..

Damit rückte die Frage der Zusammenarbeit noch mehr ins Zentrum. Wir plädieren in diesem Fall klar für eine funktionale organisierte Kooperation innerhalb eines erweiterten Archivwesens, denn die räumlich-territoriale Gliederung wäre ein viel zu enges und sachlogisch nicht (mehr) angemessenes Gehäuse, weder für Bewertungs- und Sicherungsfragen noch für eine benutzungsfreundliche Zugänglichkeit.

Der VSA-AAS muss die Diskussion auf eine solide Datenbasis stellen und empirisch zu erheben versuchen, wie viel einzelne (staatliche) Archive in die Bewertung investieren und welchen Nutzen und Gewinn sie aus umsichtigen Bewertungsentscheiden und deren konsequenten Umsetzung ziehen. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Bewertung in den einzelnen Archivsprengeln durch Kooperation effizienter gestaltet werden könnte.

Als Vertretung aller Archivtypen und aller Archivarinnen und Archivare muss der VSA-AAS weiter dafür besorgt sein, dass endlich eine Diskussion über konkrete Bewertungsfragen und Abstimmung von Entscheidungen und Bewertungsstrategien möglich wird. Der Bedarf, das Mandat der Koordinationskommission zu überarbeiten, bietet hier eine gute Chance, denn deren neue Rolle kann von einem Debattierklub (Forum) über eine Art Think Tank (Organ der Analyse und Reflexion) bis zu einer Stabsstelle des VSA oder der ADK (Entscheidvorbereitungsorgan) reichen. Auch damit ist angezeigt, dass Koordination für die Zukunft nicht ausreichend ist und es echte Kooperation braucht.

Ohne Partei zu sein, kann er auch die subkutan aktuelle Föderalismusdebatte offen führen. Eine rationelle und rationale Abstimmung der Überlieferungsbildung zumindest in dem Bereich, in dem die Kantone Vollzugsaufgaben des Bundes wahrnehmen, könnte auch im staatlichen Bereich zu einer Effizienzsteigerung führen. Dies wird angesichts der gegenwärtigen Entwicklungen und Verschiebungen im föderalistischen Gefüge (Reformen im Zivilstandswesen, beim Grundbuch, in der Statistik etc.) ohnehin unausweichlich. «Föderalismus wird [...] als identitätsstiftende Institution, jenseits von An- gebot und Nachfrage, überwiegend wohlwollend bewertet. [...] Im Gegensatz dazu bestehen Kosten, die gemeinhin nicht berücksichtigt werden und in der Öffentlichkeit wenig bekannt sind oder kaum thematisiert werden», denn es gibt nicht nur die Kosten der Kooperation, sondern auch Kosten der Nicht-KooperationVgl. als Anregung zum Föderalismus Uwe Wagschal, Der Preis des Föderalismus und Hans Rentsch, Föderalismus – eine Preisfrage? Beides in dies. Avenir Suisse (Hg), Der Preis des Föderalismus, Zürich 2002, S. 11–27 bzw. S. 401–413, Zitat S. 11, oder auch Institut du fédéralisme, Fribourg (Hg), 1. Nationale Föderalismuskonferenz: Der kooperative Föderalismus vor neuen Herausforderungen, Freiburg 2005.. Solche Effizienzgewinne wären erwünscht und notwendig angesichts der Konkurrenzsituation beim Ressourceneinsatz zur Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen wie der elektronischen Archivierung, der Ausdehnung des archivischen Verantwortungsbereichs bis ins Records Management, dem Umgang mit der Medienvielfalt, den wachsenden Benutzungsbedürfnissen, den neuen Organisations- und Arbeitsweisen (Stichwort New Public Management), der Zusammenarbeit mit Bibliotheken und Museen, dem Zwang zur fortlaufenden Professionalisierung etc.

Der VSA ist ausserdem gut positioniert, um neben den einzelnen Archiven auch andere Stakeholder in diese notwendigen konkreten Debatten zu integrieren, einerseits die vielen Unterlagen produzierenden Organisationen, andererseits namentlich die Geschichtswissenschaft als Vertreterin der wohl immer noch wichtigsten Nutzungsgruppe. Deren Einbindung ist unverzichtbar, weil damit das Interesse und Engagement der Ersteren für die Archivierung erhöht wird, und weil die Letztere aus der Perspektive der langfristigen externen Nützlichkeit – zu Recht – reklamiert, dass eine rein staatliche Überlieferung für sie bereits heute defizitär sei angesichts ihrer fachinternen methodisch-thematischen turns. Umgekehrt ist sie sich gewohnt, dass für viele Fragestellungen nur indirekte methodische Annäherungen und Beweisführungen möglich sind; dies wird wohl auch so bleiben, selbst wenn die Überlieferung in Zukunft umfassender sein wirdVgl. dazu zwar etwas zufällig aber aktuell Marietta Meier, Daniela Saxer (Hg.), Die Pragmatik der Emotionen im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 2007 (traverse).. Das soll gleichzeitig nicht dazu verleiten, ihr unnötigerweise Quellen vorzuenthalten, welche sie in die Lage versetzen würden, spezifische Akteurs- oder Betroffenenperspektiven direkt(er) und nicht nur durch den staatlich gebrochenen Blick zu erschliessenEs liesse sich diese Reihe von Aufgaben fast beliebig fortsetzen, denken wir nur schon an die notwendige Lobbyarbeit, um der Funktion der Archivierung im speziellen und des langfristig angelegten Informations- und Records Managements weitere Beachtung zu sichern und professionelle Umsetzung zu fördern, an den dauernden Kampf um liberale und egalitäre Zugangsbedingungen und -rechte, den Aufbau eines zentralen Zugangs zu dem an verschiedensten Orten verwahrten Archivgut etc.. Der definitive Bewertungsentscheid und damit die Verantwortung für die Überlieferungsbildung muss aber den Archivarinnen und Archivaren vorbehalten bleibenWir erinnern gern an Hermann Lübbe, «Ich entschuldige mich.» Das neue politische Bussritual, Berlin 2001, welcher in diesem Zusammenhang von der «wichtigste[n] vergangenheitspolitischen Geschichtsquellenschutzregel» schreibt.

Erste Schlussfolgerung

Heute halte ich die Kombination von Koordination und Überlieferungsbildung weder für ausreichend noch für zielführend. Sicher ist, dass eine Ausweitung der Überlieferung wichtig ist, damit unsere pluralistische Gesellschaft sich in einer pluralistischen Überlieferung ausdrücken und in einer solchen erfasst werden kann. Nicht ausreichend ist es, einfach (mehr) Koordination zu fordern; es braucht eine stärkere Abstimmung, welche Kooperation voraussetzt. Nicht zielführend ist die Forderung nach mehr Überlieferung, weil nicht einseitig eine mengenmässige Ausdehnung verlangt werden kann, sondern eine höhere Repräsentativität, wie sie sich nur durch Ausdehnung und Intensivierung einerseits, Ausdünnung und Konzentration andererseits ergeben kann, denn jeder leiseste Verdacht auf Archivierungstotalitarismus würde unsere berechtigten Anliegen und aktiven Bemühungen zum Scheitern bringen.

Für echte und verbindliche Kooperation sind die heutigen rechtlichen Voraussetzungen ausreichend, es braucht dazu nur noch einen Willen. Wenn dieser aufgebracht werden kann, dann können wir gemeinsam die Verantwortung für ein Netzwerk Archiv Schweiz wahrnehmen und langfristige Transparenz über die gegenwärtige Schweiz gewährleisten und diese Transparenz in einem universal- oder globalgeschichtlichen Rahmen für alle Interessierten und Betroffenen nutzbar werden lassenChristoph Conrad, Sebastian Conrad (Hg), Die Nation schreiben. Geschichtswissenschaft im internationalen Vergleich, Göttingen 2002 und speziell zum Zusammenprall schweizerisch nationaler Geschichtsschreibung und kosmopolitischer Erinnerung Thomas Maissen, Verweigerte Erinnerung. Nachrichtenlose Vermögen und Schweizer Weltkriegsdebatte 1989–2004, Zürich 2005, z.B. S. 137–148. Vgl. auch die Resolutionen des Internationalen Archivrats: XXXIXème Conférence internationale de la Table ronde des Archives (CITRA), Curaçao, 24 novembre 2006: 6. Résolution sur les sources internationales.. Dieses Unterfangen soll seinerseits in einer transparenten Art und Weise realisiert werden. Für die weitere Denkarbeit schlage ich deshalb vor, den Zielpunkt Koordination Überlieferungsbildung leicht zu verschieben in Richtung Kooperation bei der Bewertung im Dienste einer umfassenderen konzentrierten Überlieferungsbildung und organisatorische Koordination der Überlieferungssicherung im staatlichen und nicht-staatlichen Bereich.

Weiterführende Diskussion

Die nachfolgenden Beiträge beleuchten diese Thematik nun aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Meinungen der Autorinnen und Autoren greifen viele der oben ausgeführten Punkte auf, können aber (und sollen auch) kein geschlossenes Bild ergeben – im Gegenteil, Widersprüche und Meinungsverschiedenheiten sind erwünscht. Die Diskussion soll belebt werden und zu besseren Ergebnissen führen, so dass die Denkgruppe anschliessend ihre Vorschläge für eine klare Politik bereits breit abgestützt präsentieren kann.

Der Inhalt dieser arbido-Ausgabe ist grob zweigeteilt: Am Anfang stehen Beschreibungen aus verschiedenen Ländern unserer geographischen oder berufskulturellen Nachbarschaft. Darauf folgen sieben schweizerische Beiträge von Kolleginnen und Kollegen aus der Denkgruppe. Letztere wiederum sind unterteilt in einen Beitrag mit eher allgemeiner Ausrichtung und fünf Beiträge zu konkreten Beispielen. Dabei fällt auf, dass es hierzulande äusserst innovative Ansätze gibt für eine koordinierte – oder doch kooperative? – Überlieferungsbildung, welche den Vergleich mit den ausländischen Beispielen nicht zu scheuen haben, wenn auch die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen ganz unterschiedlich sind. Den Abschluss machen Überlegungen zur Integration dieser Fragestellung in die neue universitäre Master-Ausbildung.

Der Rundblick in die internationale Archivwelt zeigt zuerst, dass wir weder die einzigen noch die ersten sind, die sich mit solchen Fragen auseinandersetzen. Die Akzentsetzungen variieren aber deutlich. Zusammenfassend gilt: die Archivierung von nicht-staatlichen Unterlagen ist heute als Aufgabe eine Selbstverständlichkeit, wenn auch die Durchführung im Rahmen der realen Arbeitsbedingungen ungleich fortgeschritten ist. Geht es hierbei um eine erweiterte Transparenz der demokratischen Prozesse oder die Erfüllung von Forschungsdesiderata? Ist es eine gesetzlich vorgeschriebene oder eine praktische wahrgenommene Aufgabe? Sind nicht-staatliche Überlieferungen eine Ergänzung der staatlichen oder sind es Überlieferungen aus eigenem Recht? Wer ist für diese nicht-staatlichen Archive zuständig? Was gehört überhaupt dazu? Gilt auch hier, dass der Staat die kostenintensiven Aufgaben übernehmen muss, deren direkten Nutzen einzelne Akteure nicht (so recht) einsehen oder ist er einfach das stabile Auffangbecken angesichts der Schnelllebigkeit der Wirtschaft und der fehlenden Beständigkeit in grossen Teilen der Zivilgesellschaft? Braucht es fixe Strukturen oder Netzwerklösungen?

Die Vielfalt der Antworten ist an sich schon interessant und interpretationswürdig. Wir können wahlweise das Unterschiedliche oder das Gemeinsame hervorheben. Wichtig scheint uns zunächst, dass die Thematik überall aktuell is.

Robert Kretzschmar beleuchtet die Entwicklung in Deutschland, wo Ende der 1990er Jahre das Unbehagen an Bewertung isolierter Unterlagen eines Archivträgers Ausgangspunkt für weiterführende Überlegungen war, welche zum Konzept der Überlieferungsbildung im Verbund führten. Dieses Konzept – die Umsetzung erfolgt aufgrund mangelnder Ressourcen nur in Ansätzen – wird auch die Rolle der Archivarinnen und Archivare verändern: der Historiker-Archivar könnte wieder zu neuen Ehren kommen.

Im Beitrag über Frankreich präsentieren Christine de Joux und Pascal Even die Tradition der Privatarchivsicherung in öffentlichen Archiven und zeigen auf, wie auf diese Weise versucht wird, die staatliche Überlieferung sinnvoll zu ergänzen, und wie dafür auch spezielle staatliche Strukturen aufgebaut wurden. Viele private Archive sind aber in privaten Händen verblieben und in letzter Zeit bemühen sich auch Vereine darum, solche zu erhalten, eine Entwicklung, die den Kreis der Interessierten und Engagierten deutlich wachsen liess und mindestens zu Beginn zu Konkurrenz geführt hat. Diese ist heute allerdings durch partnerschaftliche Zusammenarbeit abgelöst, welche allein der «Balkanisierung» der Archive wirkungsvoll entgegenwirken kann.

Marina Messina beschreibt, wie in Italien das Gesetz zwischen historischem und archivischem Wert unterscheidet, öffentliche Archive von Gesetzes wegen immer archivwürdig und geschützt sind, private Archive hingegen nur, wenn die regionalen Behörden als Aufsichtsorgane der lokalen Archive einen historischen Wert feststellen. Dabei haben die Erfahrungen gezeigt, dass durch Förderungsmassnahmen (finanzielle Unterstützung, Steuerbegünstigungen usw.) mehr für den Schutz privater Archive erreicht wird, als mit Vorschriften. Für den Kunden besonders interessant ist die nationale Datenbank (SIUSA), die im Web zugänglich ist und einen Überblick über die koordinierte, ganzheitliche Überlieferung ermöglicht.

George Mackenzie porträtiert die reichhaltige Privatarchivlandschaft Schottlands mit ihren bis zu 900 Jahre alten Beständen, welche teilweise immer noch privat verwaltet werden. Der Rechtsrahmen ist, wie der Autor festhält, veraltet und erfasst nicht-staatliche Archive praktisch nicht, einzig eine permissive Anwendung habe pragmatische Lösungen erlaubt. Erst öffentlich finanzierte Initiativen im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert öffneten den Weg zu umfassenderen Archivierungsbestrebungen. Heute besteht ein informelles Netzwerk, welches die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Archiven von der nationalen bis zur lokalen Ebene und privaten Archiven ein- bindet. Zentral ist das Nationale Schottische Archivregister.

In Québec gehört die Sicherung der Privatarchive, in den frühen 1980er Jahren gesetzlich als Gegenteil der öffentlichen Archive definiert, zu den Aufgaben des Nationalarchivs, wie Daniel Ducharme und Gaston St-Hilaire darlegen. Das Engagement der Politik als unverzichtbarer Ergänzung gesetzlicher Regelungen folgt diesen mit Verzögerung. Das Nationalarchiv bevorzugt die Archivierung an der Quelle, fungiert aber notfalls auch als Auffanginstitution. Alle Anstrengungen des Nationalarchivs richten sich dabei auf Kompetenzteilung, Partnerschaft und Konzertierung der Anstrengungen.

Der Beitrag von Gilbert Coutaz zur archivischen Solidarität macht deutlich, dass bereits die Definition von Privatarchiven schwierig ist und darunter häufig nur Archive von natürlichen Personen oder von Familien verstanden werden. Heute muss dieser enge Blick ausgeweitet werden, auch wenn das zu offenen sachlichen und juristischen Fragen führen kann. Privatarchive schreiben sich in den territorial ausge- richteten Archivierungskontext der öffentlichen Archive ein, obwohl ihre Übernahme in diese nicht nach dem gleichen Auswahlverfahren erfolgt und nicht vergleichbaren vorbereitenden Massnahmen (Stichwort Records Management) unterworfen ist. Um zukunftsfähige Lösungen zu finden, muss man auch bisher nicht Gedachtes denken und bereit sein, Traditionen zu opfern, heilige Kühe zu schlachten. 

Das Beispiel einer klaren und transparent kommunizierten Sammlungspolitik stellt François Burgy aus dem Stadtarchiv Genf vor, welches erst 1986 gegründet worden ist und keinen Auftrag zur Sammlung von privaten Archiven hatte, solche aber trotz allem von Anfang an übernahm. Seit 2004 verfügt es über eine explizite Sammlungspolitik, um in diesem Bereich eine kohärente Politik betreiben zu können.

In den verhältnismässig jungen kantonalen Strukturen wie im Aargau war das Zusammenwirken zwischen Archiv, Bibliothek und Museum fast von Anfang an ein Thema, was einer Entwicklung professioneller Eigenheiten nicht hinderlich war, wie Andrea Voellmin ausführt. Diese Zusammenarbeit war auch im ausgehenden 20. Jahrhundert sehr fruchtbar und hat in verschiedenen Fällen die Sicherung wichtiger Bestände mit verschiedensten Objekten überhaupt erst möglich gemacht.

Rebekka Wyler stellt das Archiv der Unia vor, in welchem Unterlagen von sehr komplexer Provenienz zu archivieren sind und welches «föderalistisch» organisiert ist, so dass sich eine Zusammenarbeit mit verschiedenen staatlichen oder weitgehend staatlich finanzierten Archiven geradezu anbietet. Hier hat die Archivierung sowohl politische als auch identitätsstiftende Funktion. Das gilt auch für die Archivierung von Unterlagen grosser Verbände und Vereine oder (oft sehr unbeständiger) sozialer Bewegungen, wie sie seit den 1960er Jahren die Zivilgesellschaft prägen.

Urs Kälin weist nach, dass archivische Fixierung solcher Bewegungen ein Paradoxon schafft, aber zum «Nachvollzug» des Pluralismus letztlich unverzichtbar ist. Eine längerfristige Sicherung hängt allerdings oft von vielen Zufälligkeiten ab und bleibt prekär, wenn nicht unterstützende Massnahmen ergriffen werden.

Ein Spezialfall nicht-staatlicher Überlieferung wird durch das virtuelle Archiv für Agrargeschichte erfasst, welches Peter Moser vorstellt. Dieses betreut aus einer funktionalen Perspektive einen grossen Teil eines ganzen Politbereichs und bringt staatliche und nicht-staatliche Überlieferung in einen materiell sinnvollen Gesamtzusammenhang.

Im letzten Beitrag präsentiert Gaby Knoch-Mund, warum koordinierte Überlieferungsbildung, obwohl eine zentrale Aufgabe der Archive, in der neuen Archivausbildung kein eigenständiges Lehrfach ist, dafür aber in allen Modulen des neuen Masterstudiums anhand von ausländischen und inländischen Beispielen und Theorieansätzen thematisiert wird.

Jetzt bleibt mir nur noch, den Leserinnen und Lesern interessante Lektürestunden zu wünschen. Mir fehlt es darin nicht an Anregungen für die weitere Verfertigung der eigenen Vorstellungen – ich hoffe, dass Sie das ähnlich empfinden und freue mich auf die weitere Diskussion. 

Bisherige koordinative Aktivitäten des VSA-AAS

Der VSA-AAS nimmt schon seit einem Vierteljahrhundert eine wichtige koordinative Funktion bei der Überlieferungsbildung in der Schweiz wahr, wie die Arbeit der Koordinationskommission, 1980 als Arbeitsgruppe Aufgabenteilung zwischen dem Bundesarchiv und den Staatsarchiven eingesetzt, zeigt. Von ihrer Tätigkeit zeugen die auf der VSA-Webseite nachgewiesenen rund 90 Empfehlungen, wobei einzelne in diesem Zeitraum wiederholt aktualisiert werden mussten. Sie berühren die Themen- oder Politikbereiche Erziehung – Bildung – Kultur, Gesundheit – Arbeit – soziale Sicherheit, Bauwesen – Energie - Verkehr – Umwelt, Finanzen, Polizei – Militär – Zivilschutz, Volkswirtschaft und Zivilrecht – Strafrecht – Rechtspflege sowie unter dem Titel Allgemeines verschiedene Konkordate und (regionale) Regierungskonferenzen. Die Ergebnisse ihrer Arbeit ist aber trotz allem Einsatz und Engagement der KoKo-Mitglieder sowohl ihrem Umfang als ihrer Verbindlichkeit nach beschränkt, wie eine Umfrage bei den Archivdirektorinnen und Archivdirektoren ergeben hat. Ersteres hängt mit den knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen zusammen, letzteres kann die KoKo in ihrer heutigen Zusammensetzung nicht erreichen. Hier wäre die ArchivdirektorInnen-Konferenz gefordert. Ausserdem ist die Fokussierung ihrer Arbeit auf zwei Ebenen staatlich-föderaler Überlieferung äusserst eng. Weitere koordinative Arbeiten leiste(te)n auch andere VSA-Arbeitsgruppen, speziell diejenigen der Archive der privaten Wirtschaft und der Geistlichen Archive. Die Koordination ist hier aber nicht auf die Überlieferungsbildung ausgerichtet – welche sie zwar beide zu fördern sich bemühen –, sondern auf die Vereinfachung der Zugänglichkeit zu den sehr weit verstreuten Archivbeständen durch spezielle Datenbanken als zentralen Nachweissystemen, welche den Nachweis privater Archivbestände im Repertorium der handschriftlichen Nachlässe in den Bibliotheken und Archiven der Schweiz in wertvoller Weise ergänzen (Silvio Bucher und Josef Zweifel, Die Archive der schweizerischen Direktorenkonferenzen, in: arbido-R 1/1993, S. 2–6; Daniel Kress, Die Koordinationskommission im Dienste der Bewertung, in: arbido 6/1998, S. 6–7. Das Repertorium findet sich unter www.nb.admin.ch/slb/dienstleis....) 

Andreas Kellerhals ouvre la 8e Conférence européenne sur l’archivage numérique, Genève, 28-30 avril 2010

Andreas Kellerhals

Andreas Kellerhals ist seit dem 1. November 2004 Direktor des Schweizerischen Bundesarchivs. Er hat Neuere Allgemeine Geschichte, Architekturgeschichte und Staatsrecht studiert. Er beschäftigt sich schwerpunktmässig mit Themen der digitalen Archivierung und des Informationsmanagements. Seine letzte Publikation hat sich mit der Zukunft des Archivs befasst: Kellerhals, Andreas, «Les Archives à l’ère de la société de l’information: entre tradition et modernité», in: Servais, Paul und Mirguet, Françoise, L’archive dans quinze ans: Vers de nouveaux fondements, Louvain, 2015.

  • 1 Zwar nicht neu, aber immer noch inspirierend: Hans Jonas, Das Prinzip Verantwortung, Frankfurt/M 1984.
  • 2 Margrit Müller wie Fussnote 14, S. 10.
  • 3 Zu diesen Begriffen vgl. Theodore R. 
  • 4 Margrit Müller wie Fussnote 14, S. 9.
  • 5 Gute Beispiele sind immer die Atomwirt
  • 6 Margrit Müller wie Fussnote 14, S. 12.
  • 7 Dazu anregend Ulrich K. Preuss, Risikovor