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2014/2 Zur Erschliessung von AV-Medien

Erschliessung von digitalisierten Videofiles. Erfahrungen aus dem Projekt Rüsler TV

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2010–2013 haben Memoriav, das Staatsarchiv des Kantons Aargau und der private TV-Sender Tele M1 AG den Firmennachlass des Regionalen Fernsehsenders Rüsler Television (1979–1994) aus Baden gesichert und für den öffentlichen Zugang vorbereitet. Sowohl die hohe Komplexität der Information in Videodokumenten als auch die spezifischen Produktionsbedingungen bei einem Fernsehsender mussten im Vorfeld analysiert werden. Die Erkenntnisse daraus erwiesen sich als gewinnbringend für die Erschliessung und die Bewertung.

Das Projekt Rüsler TV

Der Nachlass wurde von Memoriav gesichert, erschlossen und dem Staatsarchiv Aargau übergeben. Das StAAG hat sämtliche Papierakten und Videobänder sowie die Digitalisate ausgewählter Produktionen inklusive Benutzungskopie übernommen. Der digitale Teilbestand sollte 0.5 TB nicht überschreiten.Der Bestand Rüsler TV (19851994) umfasste 0.8 Laufmeter Papierakten (Erschliessung auf Teilbestandstufe), 369 Videobänder (Erschliessung auf Teilbestandstufe) und 196 Videodateien (37 Stunden bzw. 0.49 TB/Erschliessung auf Dokumentstufe).

Überlegungen zum Videomaterial eines TV-Unternehmens

1. Ein Firmennachlass kann neben den Akten durchaus auch Werkstücke aus der Produktpalette des Unternehmens beinhalten. Diese Stücke dokumentieren den Zweck der Firma und geben praktisch Anschauung dazu, worüber die Akten berichten. Dies ist bei einem Medienunternehmen nicht anders. Ein Fernsehsender produziert Videoeinheiten wie eine Bäckerei Brote. Es ist jedoch die Eigenheit dieser Werkstücke, dass sie als Information nicht aufgebraucht oder abgenutzt werden. Anders als bei anderen Produktionswerkstätten kann die Unternehmung selbst das Produkt immer wieder verwenden, als Wiederholung oder als Rohmaterial. Wenn also ein öffentliches Archiv mit einem TV-Sender über eine mögliche Ablieferung des Firmenarchivs verhandelt, muss klar sein, dass die Videoproduktionen den Lifecycle von Geschäftsunterlagen nicht durchlaufen. Sie bleiben grundsätzlich solange in der aktiven Phase, wie der TV-Sender existiert.

2. Eine TV-Produktion dokumentiert die Zeitgeschichte im Moment ihrer Entstehung und dies weit umfassender als die betreffenden Akten des Firmennachlasses. Dass die Archivare diese Eigenschaft bewusst nutzen und zugänglich machen, ist ein grosser Gewinn für die historische Überlieferung. Gleichzeitig enthalten TV-Sendungen aber auch Informationen über ihre Produktionsfirma, was neben der zeitgeschichtlichen Komponente nicht vernachlässig werden darf und unbedingt in die Bestandsgeschichte mit einfliessen muss.

3. Da die Produkte eines TV-Senders aus Informationseinheiten bestehen, kann man sie wie die Geschäftsunterlagen erschliessen. Die beiden Gruppen sollten jedoch sehr klar voneinander abgegrenzt werden, da ihr Entstehungszusammenhang fundamental anders ist.

4. Beim Videomaterial eines TV-Senders handelt es sich um professionelles, für die Ausstrahlung produziertes Bildgut. Es ist kein objektives Dokumentationsmaterial, vielmehr steht hinter jeder Sendung ein Aussagewunsch, eine bestimme Idee, was man damit er- oder vermitteln wollte. Diese Eigenschaft muss man im Rahmen der Erschliessung transparent machen.

Grundsätzliches zur Erschliessung von Videomaterial

Im Vergleich mit einem Textdokument ist ein Videodokument vielschichtiger. Es besitzt mehr technische Eigenschaften und einen umfassenderen Inhalt. Um letzteren in seiner Komplexität adäquat erschliessen und bewerten zu können, muss erst festgestellt werden, welche Informationsformen in einem Videodokument enthalten sind. Verglichen mit Text und Audio enthält ein Videodokument üblicherweise drei Informationsformen (s. Tab. unten).

Wortfolge:

– Diese Informationsform kann im geschriebenen (Bandbeschriftung, Einblender, Laufschrift, erkennbarer Text eines gefilmten Schriftstücks) oder gesprochenen Text (Off-Stimme, Moderation, Aussagen einer gefilmten Person) enthalten sein. Aufgrund der Worte über und in einem Video erfährt man in der Regel seinen redaktionellen Inhalt und wer es wann hergestellt hat.

Tonfolge:

– Diese Informationsform zeigt, was während der Videoaufnahme wie klingt (O-Töne, Ambiance) und welche klanglichen Elemente dem Videodokument hinzugefügt worden sind (Off-Sprecher, Musik usw.). Die Tonfolge bezieht sich nicht zwingend auf den textlichen Inhalt; das Video kann sogar einen ganz eigenständigen akustischen Inhalt besitzen (Bsp. Kirchengeläut als Beitragsthema oder aber als zufällig aufgezeichnete Ambiance).

Bilderfolge:

– Bewegte Bilder geben dem Betrachter Aufschluss darüber, wie etwas aussieht oder sich bewegt. Sie geben nicht zwingend Auskunft über den redaktionellen Aussagewunsch, sollen aber die Wortfolge bezeugen oder zumindest unterstützen. Der visuelle Inhalt eines Videos kann dazu dem textlichen Inhalt entsprechen (Bsp. Bilder aus dem Parlament zum Bericht über die laufende Session) oder davon abweichen (Bsp. Aufnahme anonymer Passanten in Fussgängerzone zum Thema Steuererhöhung).

 Keine der Informationsformen ist für die Überlieferung wertvoller ist als die anderen. Es geht darum, sich bewusst mit den einzelnen Informationsformen auseinanderzusetzen. Bei der Erschliessung wurden sie deshalb getrennt beschrieben: Bei den Wortfolgen ging es um die Meldung, die Geschichte oder den Gesprächsinhalt des gesendeten Materials. Die Kernfragen war: «Worum geht es?» «Was ist die Geschichte des Beitrags?» Bei der Erschliessung von Bilder- und Tonfolge sollten sich die Erschliessenden vor allem nicht von der Wortfolge beeinflussen lassen. Konkret wurden Bilder und O-Töne in der chronologischen Reihenfolge beschrieben, wie sie dem Zuschauer begegneten. Die zentralen Fragen waren: «Was ist zu sehen?» bzw. «Was ist zu hören?»

Der Projektverlauf: Erschliessung vor Bewertung

Im Projekt Rüsler TV wurden die Videobänder gereinigt und dann am Stück vollständig digitalisiert. Anschliessend wurden die erstellten Videofiles in einzelne Sendungen und Beiträge geschnitten und diese dann erschlossen. Aufgrund der Metadaten und der Empfehlung der Erschliessenden wurden sie schliesslich bewertet.

Dieses Vorgehen mag sehr aufwendig erscheinen. Ursprünglich war auch eine konventionelle Vorgehensweise mit Bewertung als ersten Schritt vorgesehen, um nur die archivwürdigen Produktionen zu bearbeiten. Es stellte sich jedoch heraus, dass die vorhandenen Findmittel derart unzureichend und fehlerhaft waren, dass eine Bewertung auf dieser Grundlage einer zufälligen Auswahl gleichgekommen wäre. Um wirklich bewerten zu können, musste erst Klarheit geschaffen werden, was tatsächlich zur Bewertung vorlag. Man hätte nun die Bänder visionieren, bewerten, das archivwürdige Material digitalisieren und schliesslich erschliessen können. Aus mehreren Gründen wurde anders entschieden:

1. Die Bänder waren teilweise in sehr schlechtem Zustand und sollten wenn möglich nur noch einmal abgespielt werden. Beim Visionieren wäre ein Band jedoch stark belastet worden, während dies für ein digitalisiertes File unproblematisch ist.

2. Um vor der Erschliessung zu bewerten, hätte die Projektleitung die ca. 200 Stunden ungeordneten Videomaterials visionieren und dabei umfassende Metadaten erheben müssen, um die Bewertung nachvollziehbar zu machen. In einem zweiten Durchgang hätten die Projektmitarbeitenden die archivwürdigen Videos nochmals visioniert und nun detailliert erschlossen. Aus Effizienzgründen entschied man sich, das gesamte Material nur einmal zu visionieren und dabei zu erschliessen, wovon man sich ausserdem qualitativ bessere und konsistentere Metadaten versprach.

3. Es konnten Personalkosten gespart werden, indem die sehr zeitaufwendige Visionierung und Erschliessung von Projektmitarbeitenden ausgeführt wurden und die Projektleitung auf dieser Grundlage sehr effizient bewerten konnte.

Da die Bewertung auf der Grundlage der so erhobenen Metadaten stattfand, war die Qualität der Metadaten von zentraler Bedeutung. Diese wurde deshalb anhand einer Zufallsstichprobe überprüft: Es wurden 100 Files aus der Grundgesamtheit gezogen. Diesmal visionierte die Projektleiterin die Files selbst und fällte danach den Bewertungsentscheid. Das Resultat: Grundsätzlich wurden beim zweiten Durchgang mehr Files als archivwürdig bewertet. Da dabei aber nicht auf die Beschränkung der Datenmenge geachtet worden war, war dieses Ergebnis absehbar. Bemerkenswert ist, dass 75% jener Files im Sample, die bereits auf Basis der Metadaten als archivwürdig eingestuft worden waren, erneut als überlieferungswürdig bewertet wurden. Auch hier muss berücksichtigt werden, dass bei der ersten Bewertung viele Entscheide rechnerisch gefällt wurden, um die 0.5 TB nicht zu überschreiten. Dass die Visionierung die Archivwürdigkeit dennoch in drei Viertel der Fälle bestätigte, bescheinigt den Metadaten eine gute Qualität. Die Differenzierung von Wort-, Ton- und Bilderfolge war somit für die Erschliessung und die Bewertung vorteilhaft.

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Franziska Sidler

Archivarin im Staatsarchiv des Kantons Zug

Abstract

Le catalogage de fichiers TV-vidéo numériques exigent de prendre en compte certaines particularités: le matériel vidéo ne suit pas le cycle de vie des actes administratifs, mais peut avoir été réutilisé. Ensuite, un ensemble de sources présente l’histoire contemporaine, mais fournit également de précieuses informations sur les producteurs des actes en question. Enfin, le matériel envoyé a été créé dans un autre contexte que les documents administratifs et n’a cessé d’être traité sur le plan rédactionnel. Tous ces points doivent être mis en évidence dans l’histoire du fonds et les autres métadonnées. Par ailleurs, le matériel vidéo est plus complexe qu’un texte et contient, outre des séquences de mots, qui portent le contenu rédactionnel, également des séquences sons et images. Ces dernières peuvent correspondre au niveau textuel ou en diverger complètement. Si l’on veut que les données du catalogage soient d’un niveau de qualité élevé, il est important de bien comprendre ces différentes formes d’information et de saisir leurs contenus séparément. Si tel n’est pas le cas, on court le risque de délaisser les séquences sons et images, et de ne plus disposer dans l’outil de recherche que des séquences de mots comme méta-information.