Commentaires Résumé
2014/2 Le catalogage des médias audiovisuels

Das Projekt «Spitalfilme» – Universitätsarchiv Zürich

Commentaires Résumé

Dem Universitätsarchiv Zürich (UAZ) wurde 2011 von den universitätseigenen «Multimedia- & E-Learning Services» (MELS) ein Bestand von 919 Videofilmen auf Kassetten im Format D-3 zur Übernahme angeboten. Dabei handelte es sich zum grössten Teil um Dokumentationen sowie um Lehr- und Informationsfilme aus dem Bereich der Medizin, produziert von einer Vorgängerin von MELS, der bis 2004 existierenden Abteilung «Television Universität Zürich» (TV-Uni).

Neben ihrer grundsätzlichen wissen­schafts-­ und mediengeschichtlichen Bedeutung wurden diese an, für und von der Universität produzierten Vi­deofilme auch als grundsätzlich geeig­net dafür angesehen, die im UAZ bis­ lang nur ungenügend abgebildeten universitären Kernfunktionen For­schung und Lehre zu dokumentieren1.

Da das Angebot von MELS die Kapazi­täten des UAZ deutlich überstieg, wur­de ein Projekt mit verschiedenen Va­rianten ausgearbeitet und ein Finanzie­rungsantrag an die Universitätsleitung gestellt. Bewilligt wurde das Projekt in einer Variante, welche die Digitalisie­rung einer Auswahl von rund einem Viertel der angebotenen «Spitalfilme» bei Kassation der Originalkassetten vorsah2. Eingeplant war dabei eine wis­senschaftliche Projektstelle für eine nach formalen und inhaltlichen Krite­rien zu treffende Auswahl. Aus dizip­linspezifischen Gründen wurde für das Projekt zudem eine Kooperation mit dem Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich (MHIZ) ange­strengt. 

Wenn im Zusammenhang mit AV­-Me­dien von Überlieferungsbildung die Rede ist, wird in erster Linie von Erhal­tung, aber kaum von Kassation gespro­chen. Daher möchten wir im Folgen­ den die Überlegungen zur archivi­schen Bewertung darlegen, von denen wir uns im Fall der «Spitalfilme» leiten liessen. In diesem Zusammenhang soll auch etwas näher auf die Entste­hungszusammenhänge der angebote­nen Gebrauchsfilme eingegangen werden. Unter dieser filmwissenschaftli­chen Kategorie werden verschiedene filmische Formen zusammengefasst, die sich nicht primär über inhaltliche oder ästhetische Merkmale definieren, sondern über die Modalitäten ihrer Verwendung. In diesem Sinn wurden die von uns zu bewertenden filmischen Artefakte weniger als autonome Quel­len, denn als materielle Überreste ei­ner performativen Praxis verstanden3. Eine solche Betrachtungsweise ent­spricht auch weitgehend dem grund­sätzlich prozessorientierten Charakter einer hauptsächlich auf Behörden­ schriftgut ausgerichteten Archivpra­xis.

Die archivische Bewertung audiovisuellen Überlieferungsguts 

Am Anfang jeder Diskussion um archi­vische Bewertung steht die Erkenntnis, dass historische Überlieferung nicht anders als Prozess der Selektion zu ver­stehen ist, Bewertung damit Mittel einer zwingend notwendigen Gedächt­nisökonomie. Die entsprechenden Theorien entstanden als Reaktion auf die durch moderne Verwaltungstätig­keit bedingte Flut behördlichen Schrift­tums in den Archiven. Zu nennen wäre hier insbesondere Theodore R. Schel­lenberg mit seiner grundlegenden Unterscheidung zwischen Informations­ und Evidenzwert4. Während sich die Diskussion um die Bewertung von Ver­waltungsschriftgut auf eine reiche Fachliteratur stützen kann, ist die Kas­sationsproblematik bei der Diskussion um die audiovisuelle Überlieferung bisher kaum Thema. Dies womöglich auch deswegen, da im Bereich des au­diovisuellen Kulturguts weitgehend museal oder bibliothekarisch orientier­te Überlieferungstraditionen domi­nieren, während die entsprechenden Dokumente umgekehrt in den Archi­ven – deren primäre Aufgabe das Be­wahren von gewesenem Registraturgut und nicht das dokumentarische Sam­meln ist – oft nur eine Nebenrolle spie­ len5. Einen gelungenen Versuch, eine schriftgutbezogene Bewertungstheorie in Nachfolge Schellenbergs auf den Spezialfall audiovisuellen Überliefe­ rungsguts anzuwenden, stellen Peter Wiegands methodisch­theoretische Überlegungen zum Problem des «ar­ chivischen Fotos» dar6. Wiegand zufol­ ge haben auch bei einer primär prove­ nienzorientierten Bewertung inhalts­ bezogene Kriterien durchaus ihre Be­ rechtigung. Vorauszugehen habe der Bewertung von Inhalten aber immer eine genaue Analyse der Entstehungs­ und Überlieferungszusammenhänge. Auch wenn der Film als zeitbasiertes Medium grundlegend andere Eigen­ schaften besitzt als die Fotografie, sind wir der Ansicht, dass diese Prinzipien auch für den vorliegenden Fall einer Provenienzüberlieferung wissen­ schaftlicher Gebrauchsfilme Gültigkeit beanspruchen können. 

Die Abteilung «Television Universität» und der medizinische Gebrauchsfilm

Die Fernsehtechnik war anfangs eine reine Übertragungstechnik. Als solche wurde sie an der Universität Zürich Anfang der 1960er­Jahre erstmals ein­ gesetzt, um einer massiv gestiegenen Zahl von Studierenden das Zusehen bei chemischen Experimenten und chirur­gischen Eingriffen zu ermöglichen. 1969 beschloss der Regierungsrat des Kantons Zürich einen schrittweisen Ausbau der «Television» an der Univer­sität und insbesondere am damaligen Kantonsspital (dem heutigen Universi­tätsspital). Davon versprach er sich nicht nur «einen Beitrag zur Lösung von Raumproblemen»10, sondern auch «grosse Möglichkeiten zur Verbesse­rung des Unterrichts an sich»11. In die­sem Zusammenhang wurde 1970 eine eigenständige Abteilung «Television Universität» geschaffen. Bald wurde neben der elektronischen Übertragung auch die Speicherung dieser Bilder Thema. Nach einer längeren Experi­mentierphase einigte man sich 1976 hochschulübergreifend auf einen ge­meinsamen Aufzeichnungsstandard. Für Master­ bzw. Archivkopien wählte man 1­-Zoll­-Spulenband, für Gebrauchs­kopien das Kassettenform U­-Matic. Für die hauptsächlich technisch ausge­richtete Abteilung nahm daraufhin die Mithilfe bei institutsinternen AV-­Pro­duktionen einen zunehmend wichti­gen Stellenwert ein. Die entsprechen­ den Angebote wurden sukzessive aus­gebaut. 1993 wurde die Aufnahmetechnik der TV-­Uni im grossen Massstab modernisiert. An die Stelle der bisher verwendeten 1­-Zoll-­Bandgeräte trat das damals von Panasonic vermarktete System D­-3. Im Zuge dieser Umstellung wurde ein Teil der früher entstandenen Produktionen von ihrem ursprüngli­chen Träger auf das neue Format ko­piert, der Rest offenbar entsorgt.

Bewertungskriterien und Vorgehen

Mit der Systemumstellung wurde 1993 auch damit begonnen, zu den Produk­tionen jeweils ausführliche Metadaten zu erfassen. Bei der Übernahme der «Spitalfilme» lag diese dem Universi­tätsarchiv in Form einer Excel­-Liste vor. Enthalten waren darin auch Angaben zu den älteren Filmen, sofern sie überspielt worden waren. Mithilfe dieser mit­ überlieferten Informationen konnte der Bestand vorab analysiert werden und mithilfe des Dokumentationsprofils des UAZ eine grobe Bewertungsstrate­gie entwickelt werden. Dabei wurden Fremdproduktionen, Materialsamm­lungen, Dubletten sowie verschiedene Versionen ein und derselben Produk­tion als generell nicht archivwürdig ein­ gestuft. Nicht übernommen wurden auch die von der Uni­-TV mitproduzier­ten AV-­Dissertationen von Studieren­den, da diese durch die Zentralbiblio­thek Zürich aufbewahrt werden.

Von Produktionsseite waren die Filme in fünf Kategorien eingeteilt: «LEHR», «INFO», «DOKU», «KONGR» und «DISS». Beim Sichten des Materials wurde deutlich, dass die Informations­ dichte bei Info­ und Lehrfilmen gene­rell deutlich höher ist als bei den Dokumentationen. Bei diesen handelt es sich meistens um unkommentierte Aufzeichnungen medizinischer Eingriffe. In den Lehrfilmen wird medizinische Praxis hingegen meist mittels narrati­ver Strukturen dargestellt und damit auch in einen bestimmten kulturellen Kontext gestellt. Aufgrund solcher Über­legungen musste die mengenmässig vorherrschende Kategorie «DOKU» bei der Bewertung gegenüber «LEHR» und «INFO» zurücktreten. In Kooperation mit dem MHIZ wurde des Weiteren beschlossen, aus jedem der vertretenen Fachbereiche mindestens eine Produk­tion zu übernehmen. Bei der Gewich­tung der Produktionen innerhalb die­ses Bewertungsrasters wurde in erster Linie die Informationsdichte berück­sichtigt. Ein weiteres Auswahlkriterium war das Alter der Produktion. Die so gewonnene Auswahl wurde angereichert durch einzelne Filme, welche über ihren Inhalt die Tätigkeit der produzierenden Abteilung zu dokumen­tieren vermögen. Das gewählte Verfah­ren stellt also eine deutliche Verzerrung eines rein statistischen Samples dar. Gleichwohl wurde über die Auswahl von sowohl Typischem wie auch Beson­deren versucht, ein modellgerechtes Abbild des ursprünglichen Bestands zu erhalten und auf diese Weise ein Maxi­mum an Information weitgehend inter­pretationsoffen bewahren zu können.

Von den 919 angebotenen Videofilmen wurde eine Auswahl von 206 übernom­men. Die Auswahl wurde extern digita­lisiert und im UAZ in einem dem OAIS­-Modell entsprechenden System zur digitalen Langzeitarchivierung ein­gelagert. Die entsprechenden Metada­ten wurden in die Archivdatenbank übertragen. Damit ist der Bestand er­schlossen und im Rahmen der gelten­den Archivgesetzgebung der Forschung und der interessierter Öffentlichkeit zugänglich.

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Philipp Messner

Universitätsarchiv, Universität Zürich 

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Gudrun Kling

Archiv des Medizinhistorischen Instituts, Universität Zürich 

Résumé

L’offre de reprendre 919 films vidéo consacrés à l’enseignement et à la recherche en médecine de l’Université a placé les Archives de l’Université de Zurich devant la tâche ardue de valoriser ces documents produits par et pour la haute école, et de réduire leur nombre d’un quart. La sélection a comporté trois phases: 1) analyse des conditions de production et de transmission, 2) des métadonnées fournies par les producteurs et 3) pondération des différentes productions du point de vue de la forme et du contenu. Les responsables de ce projet ont également essayé de conserver une image conforme au modèle défini en procédant à une sélection ciblée des documents typiques aussi bien que particuliers. (traduction: sg)