Commentaires Résumé
2015/2 ​Le défi du droit d'auteur

Zukunft des Urheberrechts – Urheberrecht der Zukunft?

Commentaires Résumé

Seit der letzten Revision des Urheberrechtsgesetzes im Jahre 2007 ist klar geworden, dass das Urheberrecht in der Krise steckt. Die Gründe sind schnell genannt: Das Internet hat alles und fast jeden global vernetzt und ermöglicht schier unbegrenzte Austauschmöglichkeiten. Unser Urheberechtsgesetz aber stammt noch aus analoger Zeit und wurde nur leicht für die digitalen Herausforderungen überholt.

Dass die Menschen Werke seit Jahrhunderten für den Eigengebrauch kopieren und tauschen, wird von Verlagen und anderen Informationsmittlern negiert, wie auch der Umstand, dass das geltende Urheberrecht und seine Auslegung Wissenschaft und Bildung spürbar behindern.

In der EU und angelsächsischen Ländern wird das Urheberrecht vielfach nur noch als Werkzeug zum Bestrafen angesehen und nicht mehr als Mittel, um kreative Leistungen anzuerkennen. Das hängt einerseits damit zusammen, dass die Praxis des Kopierens von einer nervösen Unterhaltungsindustrie nur noch als Rechtsbruch dargestellt wird. Andererseits aber auch, dass die eigentlichen Urheber, von Ausnahmen abgesehen, nicht mehr vernünftig entlohnt werden, da mit Pauschalabgaben auf Datenträgern die Einnahmen an die Verwertungsgesellschaften abwandern.

Aufgrund internationalen Drucks hat das zuständige Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement verlauten lassen, dass bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet wird, wofür auch die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Providern geprüft werden soll. Ob daraus eine mehrheitsfähige Vorlage entsteht, wissen die Götter. Sollte ein überarbeitetes Urheberechtsgesetz in einem Referendum scheitern, dann sind die Alternativen keineswegs attraktiver: Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA und das Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mit Kanada könnte dann in grundlegenden Fragen dem Schweizer Gesetzgeber das Heft aus der Hand nehmen. Sicher ist, dass Verlage und Unterhaltungsindustrie dann vermehrt auf das Lizenzrecht setzen werden, das in der Schweiz nicht kodifiziert ist. Damit ist ausländischen Lizenzbestimmungen zu Ungunsten hiesiger Nutzer weiter Tür und Tor geöffnet.

Vier Forderungen müssen ans neue Urheberrechtsgesetz gestellt werden: 

  • Wissen und Information müssen möglichst frei verfügbar und zugänglich gemacht werden. Dieses Ziel ist mit einem eigentumsähnlich ausgestalteten Monopolrecht nicht erreichbar.
  • Der verschobene Interessenausgleich im Urheberrecht muss gerade gerückt werden. In der Wissensgesellschaft muss das Urheberrecht den Interessen der Nutzer einen höheren Stellenwert einräumen.
  • Archive, Bibliotheken und Museen können ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn sie eine ihrem Auftrag entsprechende privilegierte Rolle in der Gesetzgebung zugesprochen erhalten.
  • Eine Verkürzung der Schutzfristen von 70 auf 25 Jahre, um das Problem der verwaisten Werke grösstenteils zu lösen.

Die Schweiz hat eine ähnliche Situation bereits einmal als Chance genutzt. Sie war 1887 massgeblich am Zustandekommen der «Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst» beteiligt. Dies aus der Erkenntnis heraus, dass das Urheberrecht nur ein Erfolg werden kann, wenn die Grundregeln international anerkannt sind. Diese Erkenntnis gilt heute umso mehr: Das Internet kennt keine Landesgrenzen. Es wäre wünschenswert, dass die Urheberrechtsgesetzgebung, die in wenigen Jahren im Zuge der Globalisierung tief greifende Änderungen erfahren hat, fortan als Kopierrechtsgesetzgebung (copyright) beschlossen wird. Diese sollte im Zentrum eines länderübergreifenden Urheberrechtsabkommens unter Schweizer Beteiligung stehen.

In der Rubrik «Schlaglicht» drückt ein Redaktionsmitglied seine persönliche Meinung aus. Diese stimmt nicht notwendigerweise überein mit der offiziellen Haltung von arbido und den Positionen der Berufsverbände BIS und VSA.

Dans la rubrique «Reflet», un membre de la rédaction exprime son propre point de vue. Celui-ci ne coïncide pas nécessairement avec l’opinion officielle d’arbido ni avec les positions des associations AAS et BIS. 

Hollaender Stephan 2016

Stephan Holländer

Stephan Holländer unterrichtet als Lehrbeauftragter an der HTW Chur und an der HEG Genève. Als Beauftragter für Weiterbildung BIS ist er für das Weiterbildungsprogramm des Bibliotheksverbandes BIS verantwortlich.
Daneben bietet er mit seiner eigenen Firma umfassende Beratung für die Bereiche Archiv, Bibliothek, Dokumentation und Wissensorganisation an.
Stephan Holländer war viele Jahre Mitglied der Redaktion von arbido.  Heute publiziert er noch gelegentlich für arbido, wie auch für den deutschen Online-Nachrichtendienst Password Online sowie die deutsche Zeitschrift Bit Online