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Finanzielle Unterstützung für die Gosteli-Stiftung

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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat eine Motion eingereicht, um das Gosteli-Archiv als Gedächtnisort von nationaler Bedeutung zu erhalten.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2020 eine Kommissionsmotion für den Unterhalt und die Weiterentwicklung des Gosteli-Archivs eingereicht. Die Kommission anerkennt damit den wichtigen Beitrag der Gosteli-Stiftung zur Dokumentation der Schweizer Frauengeschichte und möchte die Stiftung als Gedächtnisort von nationaler Bedeutung erhalten.
Die Kommissionsmotion stützt sich auf Art. 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG). Wird sie angenommen, werden diese Massnahmen in die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2021-2024 integriert. Ein entsprechendes Gesuch nach Art. 15 FIFG wurde von der Gosteli-Stiftung bereits eingereicht und ist beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hängig. 

Die Finanzierung der Stiftung ist mit dem derzeit verfügbaren Stiftungsvermögen nur noch bis 2021 gesichert. Mit der Motion reagiert die Kommission auf den Bericht des Bundesrats über die Sicherung des Fortbestandes des Gosteli-Archivs, den sie an ihrer Sitzung zur Kenntnis nahm. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion aus formalen Gründen ab, da sie zwar die Bedeutung des Gosteli-Archivs anerkennt, aber eine finanzielle Unterstützung durch den Bund als nicht angebracht betrachtet.