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2007/1 I+D-Fachleute – kompetent in der Gegenwart, unverzichtbar in der Zukunft

Berufsbildung: Königsweg mit Zukunft. Neues Berufsbildungsgesetz steigert Attraktivität der Berufsbildung

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Die Berufsbildung ermöglicht den Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt für den Nachwuchs an qualifizierten Fachkräften. Sie ist arbeitsmarktbezogen und Teil des Bildungssystems. Mit dem 2004 in Kraft getretenen neuen Berufsbildungsgesetz verfügt die Berufsbildung über einen Modernisierungsmotor.

Die Berufsbildung stellt den zahlenmässig grössten Bereich der nachobligatorischen Bildung dar. Für zwei Drittel der Jugendlichen oder rund 200 000 Lernende ist sie der Weg in die arbeitsmarktliche Integration auf Sekundarstufe II. Sie gibt den Jugendlichen zudem Gewissheit, in die Erwachsenenwelt aufgenommen zu werden.

Abschluss mit Anschluss

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsfachschule ist die überwiegende Form der Berufsbildung (duales System). Über 200 Lehrberufe stehen zur Wahl. Das Spektrum reicht von praktisch orientierten Grundbildungen bis hin zu kognitiv anspruchsvollen Ausbildungen in Hightech-Berufen. Nebst der klassischen Ausbildung in einem Betrieb kann eine Berufslehre auch in einem schulischen Vollzeitangebot wie Lehrwerkstätte oder Handelsmittelschule absolviert werden.

Die Ausbildungen orientieren sich an tatsächlich nachgefragten Berufsqualifikationen und an den zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Jugendlichen nach dem Abschluss Anschluss haben. Die Schweiz weist damit im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine der tiefsten Jugendarbeitslosigkeitsquoten auf.

Vielzahl von Berufsperspektiven

Nach der Lehre stehen vielfältige Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten zur Wahl. In der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe B) finden sich attraktive und auf dem Arbeitsmarkt gefragte Bildungsgänge. Diese vermitteln spezifische Berufsqualifikationen und bereiten auf Kaderfunktionen vor. Im Jahr 2005 stammten rund 28 000 Diplome (die Hälfte davon eidgenössisch anerkannt) aus der höheren Berufsbildung gegenüber 20 000 aus dem Hochschulbereich.

Die Berufsmaturität öffnet den direkten Zugang zu den Fachhochschulen. Und mit Zusatzqualifikationen ist heute auch der Übertritt an eine Universität oder ETH möglich. Umgekehrt ist das Berufsbildungssystem offen für Abgängerinnen und Abgänger von allgemein bildenden Schulen. Schliesslich steht auch ein breites und ständig aktualisiertes Angebot an berufsorientierten Weiterbildungskursen zur Verfügung.

Rückgrat der Wirtschaft

Das duale Berufsbildungssystem fusst auf einer langen Tradition. Berufsbildung liegt im eigenen Interesse der Betriebe. Sie sind auf gut ausgebildete Fachleute angewiesen. Dass die Schweiz mit ihrer Berufsbildung auch international wettbewerbsfähig ist, zeigt sich regelmässig an den Erfolgen an den Berufsweltmeisterschaften wie letztmals 2005 in Helsinki. Die Gold-, Silber- und Bronzemedaillen sind beste Visitenkarten für den Werkplatz Schweiz.

Eine gemeinsame Aufgabe

Berufsbildung ist eine partnerschaftliche Verbundaufgabe: Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt teilen sich die Verantwortung. Der Bund ist für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems verantwortlich. Er sorgt für die Vergleichbarkeit und Transparenz der verschiedenen Bildungsangebote im gesamtschweizerischen Rahmen. Weiter erlässt er die über 200 Verordnungen über die berufliche Grundbildung (die früheren Berufsreglemente) und anerkennt die Bildungsgänge und Prüfungsordnungen im Bereich der höheren Berufsbildung. Ausserdem übernimmt er gemäss Berufsbildungsgesetz einen Viertel der Gesamtkosten der öffentlichen Hand. Auch fördert er Innovationen und unterstützt besondere Leistungen im öffentlichen Interesse.

Den Kantonen obliegt die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes und die Aufsicht. Die Fäden laufen bei den kantonalen Berufsbildungsämtern zusammen. Sie koordinieren die Angebote an den Berufsfachschulen, stellen bei Bedarf schulische Vollzeitangebote bereit und üben die Lehraufsicht aus. Die Kantone sind auch für die Berufsinformations- und Berufsberatungsstellen zuständig. In den kantonalen Verantwortungsbereich fällt weiter das Lehrstellenmarketing. Auch die Kantone beteiligen sich an der Weiterentwicklung und Steuerung der Berufsbildung.

Die Organisationen der Arbeitswelt (ein Sammelbegriff im neuen Berufsbildungsgesetz für Berufsverbände, Sozialpartner, andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung) definieren die Bildungsinhalte und entwickeln neue Bildungsangebote. Sache der Betriebe ist es, Ausbildungsplätze bereitzustellen und die praktischen Berufsqualifikationen zu vermitteln.

Herausforderungen in den nächsten Jahren

In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich ein enormer Wandel in der Wirtschaft vollzogen: Die eidgenössische Berufsbildungspolitik hat vermehrt auf die Bedürfnisse der Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft zu antworten.

Der strukturelle Wandel in der Wirtschaft hat zur Folge, dass Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden. Dies wirkt sich auf das Lehrstellenangebot aus. Auswirkungen haben auch die zunehmende Technologisierung und die Automatisierung. Die Anforderungen in den Ausbildungen nehmen zu, Lehrstellen mit niedrigeren Anforderungen werden knapper.

Viele Unternehmungen weisen heute einen derart hohen Spezialisierungsgrad auf, dass es ihnen nicht mehr möglich ist, vollumfänglich ausbilden zu können. Hier braucht es neue Ausbildungsformen, um auch in Zukunft die bewährte duale Ausbildung weiterführen zu können.

Die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen wird in den nächsten Jahren einen Abschluss auf der Sekundarstufe II vorweisen können. Allerdings benötigen schätzungsweise bis zu zwanzig Prozent der Jugendlichen ergänzende Massnahmen, damit sie eine ihren Möglichkeiten entsprechende nachobligatorische Ausbildung abschliessen können. Für diese Jugendlichen (vornehmlich schulisch und sozial Schwächere) braucht es einen verstärkten Einsatz.

Der Stellenwert der höheren Berufsbildung wird heute zum Teil verkannt. Die Folge davon ist, dass eine «Verakademisierung» der Berufsbildung droht und das duale System schleichend verschult wird. Schliesslich gilt es, die schweizerische Berufsbildung international stärker zu verankern. Vor allem muss die Akzeptanz des dualen Systems gegenüber den angelsächsischen (Training on the job) und romanischen Kulturen (Länder mit schulischen Ausbildungstraditionen) gesichert werden. Der Wert der praxisbezogenen Ausbildung muss in den internationalen Klassifikationssystemen entsprechend zum Ausdruck kommen.

Stärkung der Berufsbildung

2004 trat das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft. Es arbeitet die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen auf, die seit dem Inkrafttreten des vorangegangenen Gesetzes im Jahr 1980 eingetreten sind.

Erstmals werden mit dem neuen Berufsbildungsgesetz sämtliche Berufe ausserhalb der Hochschulen einem einheitlichen System unterstellt und damit untereinander vergleichbar. Das BBG hat die in anderen Bundeserlassen geregelten Berufe der Land- und Forstwirtschaft aufgenommen. Neu sind auch die bisher kantonal geregelten Berufsbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) Teil der eidgenössischen Berufsbildungspolitik.

Insgesamt trägt das neue Berufsbildungsgesetz zur Stärkung der Berufsbildung bei. Es bietet neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung und fördert die Durchlässigkeiten im (Berufs-)Bildungssystem. Es lässt Raum neben der traditionellen Lehre für Grundbildungen mit hohem Schulanteil und praktisch ausgerichtete Bildungen mit eigenem Qualifikationsprofil für schulisch Schwächere. Weiter definiert es die höhere Berufsbildung im Nichthochschulbereich. Auch führt es eine leistungsorientierte Finanzierung ein und teilt den Akteuren vor Ort mehr Verantwortung zu.

Offenes Rahmengesetz

Das neue Berufsbildungsgesetz hat den bewährten Grundsatz der Verbundpartnerschaft in Artikel 1 aufgenommen und zum Programm erklärt. Die Verbundpartnerschaft ermöglicht es, Problemstellungen umfassender, differenzierter und letztlich auch qualitativ besser zu erarbeiten. Verbundpartnerschaft lässt sich jedoch nicht einseitig verordnen, sondern muss partnerschaftlich gelebt und entwickelt werden. Sie kommt richtig in Schwung, wenn die einzelnen Akteure ihre Handlungsspielräume ausloten, Chancen wahrnehmen und bereit sind, gegenseitig voneinander zu lernen.

Die Regelung der Verbundpartnerschaft ist ein Beispiel dafür, dass das neue Berufsbildungsgesetz als offenes Gesetz konzipiert ist. Es definiert die Strukturen und legt die Regeln der Organisation und Zusammenarbeit fest. Innerhalb dieses Rahmens liegt es an den verschiedenen Akteuren, die allgemein gehaltenen Vorgaben mit konkreten Inhalten zu füllen und bedarfsgerechte Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden.

Zum einen kann dadurch Bewährtes in zeitgemässer Form weitergeführt werden. Zum andern bietet sich mit dem neuen Berufsbildungsgesetz die Gelegenheit, Bestehendes kritisch zu hinterfragen und Innovationen umzusetzen.

Die Eckpunkte der neuen zweijährigen Grundbildung

Die zweijährige Grundbildung verfügt gegenüber den früheren Anlehren über ein eigenständiges Profil und führt zu einem vollwertigen Beruf. Sie bietet vorwiegend praktisch begabten Jugendlichen sowie Erwachsenen die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Titel zu erreichen, und gewährt ihnen Zugang zum lebenslangen Lernen. Analog wie bei drei- und vierjährigen Grundbildungen findet die Ausbildung an den drei Lernorten Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse statt. Zielgruppengerechte Ausbildungsmethoden, Didaktik, Pädagogik und Qualifikationsverfahren sind Basis für einen erfolgreichen Bildungsverlauf. Die zweijährige Grundbildung (Art. 17 BBG) ist ein eigenständiges Bildungsangebot mit Berufskompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Wie in der Berufsbildung üblich, bestimmen die Organisationen der Arbeitswelt in ihrem Berufsfeld, ob es zweijährige Grundbildungen geben soll. Bund und Kantone wirken im Rahmen der Verbundpartnerschaft mit und bringen ihre Anliegen zur Sicherstellung eines ausreichenden Bildungsangebotes ein. Möglichkeiten der Berufsbildung Damit möglichst viele in Frage kommende Jugendliche einen eidgenössischen Abschluss erreichen können, stehen flankierende Massnahmen zur Verfügung: Stütz- und Förderkurse sowie die Möglichkeit der Verlängerung der beruflichen Grundbildung. Zusätzlich besteht bei der zweijährigen Grundbildung die Möglichkeit der fachkundigen individuellen Begleitung. Für andere Anliegen – namentlich für soziale und solche im Integrationsbereich – müssen besondere Lösungen gesucht werden; auch ausserhalb der Berufsbildung. Nachholbildung Die zweijährige Grundbildung steht auch Erwachsenen offen. Sie können das eidgenössische Berufsattest zudem über die Anrechnung von Bildungsleistungen erreichen. Dabei sind die in der Verordnung über die zweijährige berufliche Grundbildung definierten Kompetenzen massgebend. Zielgruppengerechte Formen Die zweijährige Grundbildung richtet sich vornehmlich an praktisch Begabte. Bei der Ausgestaltung sind daher zielgruppengerechte Formen für die Ausbildung und das Qualifikationsverfahren zu wählen. Solche Formen sind zum Teil bereits bekannt und erprobt. Kein Abschluss ohne Anschluss Die zweijährige Grundbildung ist Teil des Berufsbildungssystems. Die Durchlässigkeit ist gewährleistet: Es besteht anschliessend die Möglichkeit, Angebote der berufsorientierten Weiterbildung sowie drei- oder vierjährige Grundbildungen zu besuchen. Die Durchlässigkeit wird in den jeweiligen Verordnungen über die berufliche Grundbildung entsprechend geregelt. Rückgang der Anlehren Ist eine Verordnung über die berufliche Grundbildung für eine zweijährige berufliche Grundbildung in Kraft, werden im betreffenden Berufsfeld auf eidgenössischer Ebene keine neuen Anlehrverhältnisse mehr bewilligt.

Berufsbildungsfonds als neues Instrument

Das BBG sieht in Art. 60 die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat Berufsbildungsfonds von Organisationen der Arbeitswelt auf deren Antrag für eine Branche allgemein verbindlich erklären kann. Berufsbildungsfonds gemäss BBG sind branchenmässig ausgerichtet. Die Gelder werden innerhalb einer Branche erhoben und für die Förderung der Berufsbildung branchenbezogen eingesetzt (Entwicklung von Bildungsangeboten, Organisation von Kursen und Qualifikationsverfahren, Berufswerbung usw.). Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen für eine Branche Durch allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds werden auch Betriebe in die Verantwortung genommen, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten einer Branche beteiligt und von den Leistungen der Verbandsmitglieder profitiert haben. Diese Nicht-Verbandsmitglieder werden zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen verpflichtet (gleich lange Spiesse innerhalb einer Branche schaffen). Bedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung Der Bundesrat kann Berufsbildungsfonds auf Antrag für die gesamte Branche als allgemein verbindlich erklären. Die Voraussetzungen sind in Art. 60 Abs. 4 BBG festgehalten:

–  Einhaltung der Quoren (mind. 30 Prozent der Betriebe der Branche mit mind. 30 Prozent der Arbeitnehmenden beteiligen sich bereits finanziell am Berufsbildungsfonds);

–  eigene Bildungsinstitution;

–  Beiträge müssen den branchentypischen Berufen zugutekommen;

–  Beiträge müssen allen Betrieben der Branche zugutekommen.

Weitere Arten von Berufsbildungsfonds Neben den branchenmässig ausgerichteten Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG existieren weitere Arten von Berufsbildungsfonds:

Neben den branchenmässig ausgerichteten Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG existieren weitere Arten von Berufsbildungsfonds:

- nicht allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds: Die Beiträge sind freiwillig und richten sich nach privatrechtlichen Bestimmungen;

- kantonale branchenübergreifende Berufsbildungsfonds: Die Beitragsregelung richtet sich nach kantonalem Recht;

- Beiträge für die Berufsbildung im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV): Die Beitragsregelung geht aus dem jeweiligen GAV hervor.

Aus Lehren werden berufliche Grundbildungen

In der Umsetzungsphase des neuen Berufsbildungsgesetzes müssen unter anderem sämtliche früheren Berufsreglemente revidiert werden. Diese Stufe der Erlasse heisst künftig «Verordnung über die berufliche Grundbildung». Die heute gültigen Reglemente bleiben in Kraft, bis sie durch eine entsprechende Neuregelung abgelöst sind. Zu den über 200 unter dem alten Berufsbildungs- sowie dem Land- und Forstwirtschaftsgesetz reglementierten Berufen kommen die Berufe der neu unter Bundeskompetenz stehenden GSK-Bildungsbereiche. Und zu den Fähigkeitszeugnissen kommen neu die ebenfalls gesamtschweizerisch geregelten zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest.

Aufgrund der Komplexität, der knappen Personalressourcen sowie der finanziellen Konsequenzen allfälliger Innovationen, kann eine Berufsrevision nicht einseitig von einem Verbundpartner festgelegt werden. Nicht nur der Inhalt, auch der Revisionsprozess muss unter den Verbundpartnern ausgehandelt werden. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben sich deshalb auf einen Masterplan Berufsbildung geeinigt, um den Prozess zu steuern.

Bei den einzelnen beruflichen Grundbildungen können die Berufsbildungsmodelle künftig stark variieren. Die frühere Regelung, dass maximal zwei Schultage möglich sind, gilt nicht mehr. Es bestehen mehrere Möglichkeiten, wie der Verlauf einer beruflichen Grundbildung organisiert werden kann, zum Beispiel:

– klassische Organisationsform mit ein bis zwei Tagen Schule und drei bis vier Tagen Betriebsphase über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung;

– degressives Schulmodell, d. h. zu Beginn der Lehre mehr Schultage mit abnehmendem Schulanteil im Verlauf der beruflichen Grundbildung, sodass die Lernenden dem Betrieb vor allem im letzten Lehrjahr, also mit höherer Qualifikation, länger zur Verfügung stehen;

– integriertes Basislehrjahr mit unterschiedlichen Modellen.

Schliesslich gilt es, bei den Reformen stets die Auswirkungen für die Betriebe zu berücksichtigen. Betriebe bilden Lernende aus, weil es sich für sie lohnt. Aus diesem Grunde werden sämtliche Berufsreformen auch aus ökonomischer Sicht betrachtet (vgl. dazu den Artikel von Jürg Schweri, S. 16).

Qualifikationsverfahren: Förderung der Durchlässigkeit

Die Förderung von Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen, selbstgesteuerten Lernprozessen sowie die Vorbereitung auf das lebenslange Lernen bedingen neue Formen der Qualifikationsverfahren (Prüfungen). Dem trägt das neue Berufsbildungsgesetz Rechnung, indem neben herkömmlichen Prüfungen auch andere Arten des Nachweises einer Qualifikation in einem Abschlusszeugnis ermöglicht werden.

Davon profitieren Erwachsene. Sie können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung nachholen, ohne hierfür eine formale Bildung durchlaufen zu müssen. Das Berufsbildungsgesetz lässt für den Nachweis von Kompetenzen mehrere Möglichkeiten offen: Das Spektrum reicht von reglementierten, strukturierten Verfahren für Berufsgruppen oder Teilen davon bis hin zu anderen Qualifikationsverfahren. Zu Letzteren zählen Verfahren, bei denen Bildungsleistungen individuell angerechnet werden.

Sofern es standardisierbare Verfahren gibt, wird die Nachholbildung berufsspezifisch in der Verordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs geregelt. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen ihre berufliche Praxis und die bisherigen Bildungsleistungen dokumentieren. Zuständig für die Zulassung zu einem Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung ist das Berufsbildungsamt des Wohnkantons.

Umstellung auf die Pauschalfinanzierung

Das BBG ersetzt die bisherige, am Aufwand orientierte Subventionierung durch leistungsorientierte Pauschalen an die Kantone. Ausserdem sind zehn Prozent der Bundesmittel für die gezielte Förderung von Entwicklungsprojekten und besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse reserviert. Das System erhöht dank der eindeutigen Zuschreibung der Mittelverwendung die Wirksamkeit und Transparenz der eingesetzten Gelder.

Der Anteil des Bundes an den Kosten der öffentlichen Hand wird von heute weniger als einem Fünftel auf einen Viertel erhöht. Das entspricht einerseits der erweiterten Zuständigkeit des Bundes und anderseits dem Willen, einen grösseren Teil der Kosten für die Berufsbildungsreform zu übernehmen.

Berufsbildungsforschung

Im Rahmen der Erarbeitung des neuen BBG reifte die Erkenntnis, dass das für die Steuerung des Bildungssystems notwendige Wissen nicht genügt. Deshalb hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit einem wissenschaftlichen Begleitgremium zentrale Schwerpunktthemen definiert. Diese werden nun von Leading Houses (Lehrstuhl an einer Universität bzw. Verbund von Lehrstühlen) wissenschaftlich bearbeitet. Die Umsetzung dieses Förderkonzepts ist langfristig ausgelegt. Themen der Leading Houses sind: Qualität der beruflichen Bildung, Sozialkompetenzen, Lernstrategien, Technologien für die berufliche Bildung, Berufsbildungsökonomie, Berufsbildungssysteme und Verlaufsprozesse. In den Leading Houses wird eine wissenschaftliche Grundlage für die Berufsbildung gelegt und Steuerungswissen für die Berufsbildungspolitik generiert. Teil dieses Konzepts ist auch die Nachwuchsförderung.

Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz verfügt die Berufsbildung über gute Rahmenbedingungen. Dies ist jedoch nicht alles. Die Berufsbildung hat stets davon gelebt, dass sich auf allen Stufen Persönlichkeiten engagiert haben. Sie sind es, die das komplexe System Berufsbildung weiterhin in Schwung halten. Sie sind es, die letztlich dazu beitragen, dass die Jugend auch in Zukunft in die Arbeitswelt einsteigen kann und die Betriebe über qualifizierte Berufsleute verfügen. 

Weitere Informationen: www.bbt.admin.ch

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Dani Duttweiler

Stv. Leiter Ressort Grundsatzfragen + Politik Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) Bern